- Kammer für Wirtschaftsprüfersachen
- Kammer des Landgerichts am Sitz der ⇡ Wirtschaftsprüferkammer, die im ersten Rechtszug im berufsgerichtlichen Verfahren der ⇡ Wirtschaftsprüfer entscheidet (§ 72 WPO).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Kammer — 1. Berufsständische Vertretung auf gesetzlicher Grundlage, z.B. ⇡ Industrie und Handelskammer (IHK), ⇡ Handwerkskammer, ⇡ Landwirtschaftskammer, ⇡ Wirtschaftsprüferkammer, ⇡ Steuerberaterkammer. 2. Kollegialer Spruchkörper an einem Landgericht… … Lexikon der Economics
Wirtschaftsprüfer (WP) — I. Begriff:WP sind nach § 1 I 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (⇡ Wirtschaftsprüferordnung (WPO)) Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. II. Berufsstellung:Freier Beruf (§ 1 II WPO). Bestellung nur bei… … Lexikon der Economics
Wirtschaftsprüferordnung (WPO) — gebräuchliche Kurzbezeichnung für das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer i.d.F. vom 5.11.1975 (BGBl I 2803). Geschlossene berufsgesetzliche Regelung des wirtschaftsprüfenden Berufs (⇡ Wirtschaftsprüfer, ⇡… … Lexikon der Economics